Zulassung für Nahrungsergänzungsmittel erleichert
Leipzig (jur). Pflanzliche Produkte können in moderater Dosierung ohne Arzneizulassung wie Nahrungsergänzungsmitteln verkauft werden, solange eine Einnahme nicht mit Gesundheitsrisiken verbunden ist. Dies gilt auch dann, wenn eine geringe medizinische Wirkung möglich ist, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, den 7. November 2019 (Az. 3 C 19.18). Der streitige Fall betrifft Kapseln mit jeweils 100 Milligramm Trockenextrakt aus Ginkgo-biloba-Blättern. Der Hersteller ...
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