Zuständigkeit für Autismustherapie kann bei Bundesagentur für Arbeit liegen
Osnabrück (jur). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann nicht nur verpflichtet sein, die Ausbildung eines behinderten Autisten zu fördern, sondern auch die Kosten der Autismustherapie zu tragen. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom Dienstag, den 12. November 2019 (Az.: S 43 AL 155/16) entschieden. Der Fall betraf eine junge Frau, die 1995 mit dem Asperger-Syndrom geboren wurde. Nach der Schulzeit absolvierte sie eine elfmonatige Berufsvorbereitung in einer Bildungseinric ...
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