AG Charlottenburg verhängt 3.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund Diskriminierung bei Wohnungssuche

Berlin (jur). Wegen Diskriminierung muss die "Deutsche Wohnen" einem türkischen Miet-Interessenten eine Entschädigung von 3.000 Euro zahlen. Dies hat das Landgericht Charlottenburg in Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Januar 2020 (Az.: 203 C 31/19) entschieden. Mit gut 110.000 Wohnungen ist "Deutsche Wohnen" der größte private Vermieter in Berlin. Über das Online-Portal des Unternehmens können Interessenten nach Wohnungen suchen und sich für eine Besichtigung bew ...

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