AG Nürnberg sieht Mithaftung der Stadt Fürth bei Fußgängerunfall

Nürnberg (jur). Ketten, die einen mäßig beleuchteten Bürgersteig von der Straße trennen, sollten nicht grau sein. Im Falle eines Unfalls kann die Kommune mitverantwortlich sein, wie das Landgericht Nürnberg in einem am Montag, den 27. Januar 2020 verkündeten Urteil (Az.: 4 O 662/19) entschieden hat. Das Grau der Kette kontrastiert kaum mit der Farbe des Straßenbelags und ist daher im Dunkeln schwer zu erkennen. Die Stadt Fürth muss konkret die Hälfte der Kosten für die Folgen eines U ...

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