BGH Karlsruhe bestätigt, dass Notenschnitt im Web nicht alle Bewertungen einbeziehen muss

Karlsruhe (jur). Die auf einem Internet-Bewertungsportal vergebenen Durchschnittsnoten müssen nicht auf allen Bewertungen basieren. Betreiber können nur "empfohlene" Bewertungen berücksichtigen, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag, den 14. Januar 2020, zugunsten des Portals "yelp.de" entschieden (Az.: VI ZR 496/18 u.a.). Auf der deutschen Ablegerseite des US-Portals Yelp können Nutzer Bewertungen für Restaurants, Handwerker, Geschäfte und viele andere Dienstleister, d ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2taKlqr
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt