EGMR Straßburg billigt Italiens Vorgehen gegen säumige Väter

Straßburg (jur). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italiens unkonventionelle Vorgehensweise gegenüber zahlungsunwilligen Vätern bestätigt. Nach dem Straßburger Urteil vom 16. Januar 2020 durfte Italien einem Mann sechs Monate lang den Pass verweigern, weil er den Zahlungsverpflichtungen seiner Kinder nicht nachgekommen war (Az.: 68957/16). Der Kläger, der jetzt 34 Jahre alt ist, besitzt die italienische Staatsangehörigkeit, lebt aber in Hongkong. Er hat 2011 in ...

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