Ganzjährige Anbindehaltung ist tierschutzwidrig
Münster (jur). Kühe dürfen nicht ganzjährig ohne jeglichen Auslauf angebunden werden. Denn die ganzjährige Anbindehaltung und die damit einhergehende Bewegungsarmut der Rinder schränke „nahezu alle durch das Tierschutzgesetz geschützten Grundbedürfnisse der Rinder stark“ ein, stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag, 2. Januar 2020, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 11 L 843/19). Im konkreten Fall hatte das Kreisveterinäramt des Kreises Borken einem Landwi ...
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