Kasse muss auch älteren Menschen künstliche Befruchtung zahlen

Karlsruhe (jur). Privatversicherer dürfen einem unfruchtbaren Mann die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung nicht wegen eines angenommenen zu hohen, altersbedingten Fehlgeburtsrisikos der Frau verweigern. Denn die für die Kostenübernahme erforderliche Erfolgsaussicht der Behandlung ist grundsätzlich am Ziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft und nicht an der Prognose einer geglückten Geburt zu messen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag, 2. Januar 2 ...

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