Keine Asylanerkennung für Asylbewerber aus Nordkorea

Freiburg (jur). Asylbewerber aus Nordkorea haben in Deutschland tatsächlich keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling. Da Nordkoreaner einen südkoreanischen Pass beanspruchen können, ist es ihnen zuzumuten, in Südkorea Schutz vor Verfolgung zu suchen, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Dienstag, 28. Januar 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: A 9 K 3079/19). Allein für desertierte Militärangehörige oder Funktionäre aus Nordkorea bestehe im Fall einer Abschiebu ...

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