Laut BGH Karlsruhe ist ein Reiseveranstalter trotz Warnschild nicht von jeder Haftung befreit
Karlsruhe (jur). Ein einziges Warnschild reicht nicht aus, um Reiseveranstalter von jeglicher Haftung zu befreien. Auch die Hotelanlage muss den örtlichen Bauvorschriften entsprechen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag, den 14. Januar 2020 (Az.: X ZR 110/18). Nach diesem Urteil kann ein Lanzarote-Urlauber möglicherweise noch mit einer Entschädigung rechnen. Der Mann ist am linken Oberschenkel amputiert, trägt eine Prothese und beim Gehen auch eine Unterarmstütze ...
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