Laut OLG Frankfurt/Main dürfen Leiharbeitnehmer keine Parksünder kontrollieren
Frankfurt/Main (jur). Parksünder müssen keine privaten Hilfspolizisten fürchten. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf öffentlichen Straßen ist eine hoheitliche Aufgabe, für die die Kommunen keine Leiharbeitskräfte von privaten Unternehmen einsetzen dürfen, wie das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Montag, den 20. Januar 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 Ss-Owi 963/18) entschieden hat. Die Frankfurter Richter machten damit der bisher üblichen Praxis mehrerer hessischer ...
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