Laut VGH Mannheim muss Tierhaltung in Wohngebiet typische Freizeitbeschäftigung sein

Mannheim (jur). Auch eine große Anzahl von Hunden, Katzen und Kleintieren dürfen auf einem Grundstück in einem reinen Wohngebiet ihr Zuhause haben. Sofern das Grundstück groß genug ist, die Tiere kein besonderes Störungspotential aufweisen und die Tierhaltung nicht über den Rahmen der typischen Freizeitaktivitäten in der Wohnnutzung hinausgeht, muss die Baurechtsbehörde nicht eingreifen, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag, 7. J ...

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