LG München I sieht für Ärzte keinen Anspruch auf Löschung in Bewertungsportal

München (jur). Ärzte haben keinen Anspruch, ihr Profil aus dem Bewertungsportal von Jameda entfernen zu lassen. Diese Seiten erfüllen nun die rechtlichen Anforderungen an eine vollständige Liste aller Ärzte, wie das Landgericht München I in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Januar 2020 (Az.: 25 O 17893/18) entschieden hat. In der Folge behält das Portal seine Rolle als neutraler Vermittler; die erkennbaren Vorteile für zahlende Kunden würden dem nicht im Wege stehen. Jam ...

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