LSG Chemnitz bestätigt Zahlung von Gebärdendolmetscher an Förderschule durch Sozialamt
Chemnitz (jur). Wenn eine Förderschule für hörgeschädigte Kinder keine Lehrer mit ausreichenden Kenntnissen der Gebärdensprache hat, kann das Sozialamt verpflichtet sein, die Kosten für einen Gebärdendolmetscher zu übernehmen. Werde erst mit einem Gebärdendolmetscher die Grundvoraussetzung für das Lernen geschaffen, dann müsse diese Eingliederungshilfe vom Sozialamt finanziert werden. Damit bestätigte das Sächsische Landessozialgericht (LSG) Chemnitz in seinem jüngst verkündeten B ...
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