LSG Halle sieht keine Kostenübernahmepflicht für Schulfahrt

Halle (jur). Die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt müssen nicht generell vom Jobcenter übernommen werden. Die Behörde darf die Kostenerstattung für einen Schüler im Hartz-IV-Bezug verweigern, wenn die Klassenfahrt nicht verpflichtend vorgesehen ist und letztlich nur eine zufällige Anzahl von Schülern aus verschiedenen Klassen oder Kursstufen daran teilnehmen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Novem ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3aKGyRx
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt