LSG Halle sieht keine Kostenübernahmepflicht für Schulfahrt
Halle (jur). Die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt müssen nicht generell vom Jobcenter übernommen werden. Die Behörde darf die Kostenerstattung für einen Schüler im Hartz-IV-Bezug verweigern, wenn die Klassenfahrt nicht verpflichtend vorgesehen ist und letztlich nur eine zufällige Anzahl von Schülern aus verschiedenen Klassen oder Kursstufen daran teilnehmen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Novem ...
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