OLG Frankfurt/Main verneint Klagerecht in Deutschland trotz deutschsprachiger Internetseite

Frankfurt/Main (jur). Wer ein Flugticket auf einer deutschsprachigen Website bucht, kann im Streitfall nicht automatisch auch in Deutschland klagen. Es gibt kein nationales Klagerecht für eine Seite, die "technisch und inhaltlich vollständig vom Ausland aus gepflegt wird", wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 29. Januar 2020, verkündeten Urteil (Az.: 16 U 208/18) zugunsten von Air France entschieden hat. Dies gelte selbst dann, wenn im Impressum eine deutsch ...

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