VG Aachen verpflichtet ehemaligen Schüler wegen angedrohter Amokläufe zur Zahlung der Polizeikosten

Aachen (jur). Wenn Schülerinnen und Schüler in Schulen oder bei öffentlichen Veranstaltungen mehrmals mit Amoklauf drohen, kann das teuer werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Urteil vom Montag, 20. Januar 2020, klargestellt. Es verurteilte einen ehemaligen Schüler zu rund 40.000 Euro für die Kosten des Polizeieinsatzes (Az.: 6 K 292/18). Im Mai 2013 hatte der Schüler über seine E-Mail-Adresse mehrmals mit Amoklauf an der Realschule Heinsberg und der Hauptschule Hückel ...

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