VG Düsseldorf: Bei Wehrdienstverweigerung muss Soldat die Ausbildungskosten erstatten

Düsseldorf (jur). Scheiden Zeitsoldaten aufgrund von Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus dem Dienst aus, müssen sie die von der Bundeswehr gezahlten Ausbildungskosten grundsätzlich erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem den Verfahrensbeteiligten am Dienstag, den 14. Januar 2020, zugestellten Urteil (Az.: 10 K 15016/16) entschieden. Nach diesem Urteil muss ein ehemaliger Zeitsoldat Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro erstatten. Im konkreten Fall hatte si ...

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