VG Düsseldorf weist Tierschutzverein mit Klagebegehren ab
Düsseldorf (jur). Die Stadt Düsseldorf darf die Haltung von lebenden Speisehummern nicht verbieten. Da für dieses Verbot, das von der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) gefordert wird, ein Gesetz erforderlich ist, das die Stadt aber nicht erlassen kann, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom Freitag, 24. Januar 2020 (Az.: 23 K 8014/17). Tierschützer hatten ihren Antrag auf ein Verbot der Lebendhummerhaltung im Stadtgebiet damit begründet, dass die Veteri ...
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