Anerkennung einer Vaterschaft verhilft Ausländerin zum Aufenthalt
Leipzig (jur). Erkennt ein deutscher Mann die Vaterschaft für das hier noch ungeborene Kind einer Ausländerin an, dann darf mit dem Kind auch die Mutter in Deutschland bleiben. Das gilt selbst dann, wenn die Vaterschaft „zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken“ anerkannt wurde, urteilte am 26. Mai 2020 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 12.19). Es gab damit einer Vietnamesin recht, die 2005 nach Deutschland gekommen war. Einen zunächst gestellten Asylantrag nahm sie wieder zurü ...
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