BGH Karlsruhe verpflichtet Wohnungseigentümer zu Austausch des Fußbodenbelags

Karlsruhe (jur). Bei der Erneuerung des Fußbodenbelags dürfen Wohnungseigentümer den daraus resultierenden lauten Trittschall nicht ignorieren. Denn wenn die Mindestanforderungen an die Trittschalldämmung nicht erfüllt werden, können durch den Lärm gestörte Nachbarn erneut die Verlegung eines schallgedämmten Fußbodens verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag, 26. Juni 2020 (Az.: V ZR 173/19). Der Kläger wohnt in einer Eigentumswohnung im zweiten Stock ...

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