BSG Kassel: Höheres Elterngeld durch gezahlte Provisionen

Kassel (jur). Provisionen, die monatlich mit dem Lohn gezahlt werden, sollen in Zukunft regelmäßig zu einem höheren Elterngeld führen. Hat der Arbeitgeber diese irrtümlich als "sonstige Bezüge" gemeldet, steht dies dem nicht entgegen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 25. Juni 2020 (Az.: B 10 EG 3/19 R). Dem Urteil zufolge ist die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Provisionen "regelmäßig und lückenlos" in denselben Bezugszeiträumen wie den Lohn zahl ...

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