BSG Kassel sieht während Reha keinen 24-Stunden-Unfallschutz

Kassel (jur). In einer Rehabilitationsklinik führt eine allgemeine Empfehlung eines Arztes zu mehr sozialen Kontakte nicht zu einem Versicherungsschutz, der rund um die Uhr gilt. Ein Unfallschutz besteht nur dann, wenn die Ärzte die konkrete Tätigkeit empfohlen haben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag, 23. Juni 2020, hinsichtlich eines Besuchs in einer Gaststätte (Az.: B 2 U 12/18 R). Die Klage wurde von einer Frau aus Baden-Württemberg eingelegt, die sich wegen ...

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