BSG Kassel verweigert Kostenübernahme für „gesichtsfeminisierende Operation“ bei Transsexuellen
Kassel (jur). Mann-zu-Frau-Transsexuelle können von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht verlangen, dass diese ihnen eine Operation bezahlt, die zur Angleichung an ein weibliches Ideal durchgeführt wird. Eine "deutliche Annäherung" an das weibliche Erscheinungsbild muss ausreichen, bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einer am Mittwoch, 17. Juni 2020 veröffentlichten Entscheidung (Az.: B 1 KR 8/19 B). Damit wies es eine Transsexuelle aus Hamburg ab. Diese begehrte eine Kos ...
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