BVerfG Karlsruhe: Haftbedingungen werden nicht im Verfahren für Prozesskostenhilfe geprüft

Karlsruhe (jur). Deutsche Gerichte müssen genau prüfen, ob ein kleiner Haftraum mit schlecht belüfteter Toilette eine menschenunwürdige Unterbringung darstellt. Dies ist eine ungeklärte Rechtsfrage, die im Prozesskostenhilfeverfahren vorab nicht entschieden werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in zwei am Mittwoch, 3. Juni 2020, veröffentlichten Beschlüssen (Az.: 1 BvR 3182/15 und 1 BvR 1624/16) klargestellt. In den vorliegenden Fällen wollten die beiden Beschwerdefüh ...

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