BVerfG Karlsruhe spricht nichtehelichen Kinder NS-verfolgter Männer deutsche Staatsangehörigkeit zu

Karlsruhe (jur). Nichtehelichen Kindern von zur NS-Zeit ausgebürgerten Männern darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verweigert werden. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau, wenn nur die ehelichen Kinder von NS-verfolgten Männern auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer am Mittwoch, 17. Juni 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2628/18) ...

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