BVerfG Karlsruhe verweist Entscheidungen über Corona-Verbote zunächst an Verwaltungsgerichte

Karlsruhe (jur). Die Verfassungsmäßigkeit von nicht mehr geltenden "Corona-Verboten" muss grundsätzlich erst im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 10. Juni 2020 veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 1 BvR 990/20). Im Streitfall wiesen die Karlsruher Richter damit die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer als unzulässig zurück, da diese den Streit nicht zunächst vor dem Verwaltungsgericht klären wo ...

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