BVerwG Leipzig bestätigt Entlassung eines Justizvollzugsbeamten wegen Besitz von Kinderpornos

Leipzig (jur). Der Besitz von kinderpornografischen Bildern kann für einen Justizvollzugsbeamten zur Entlassung führen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag, 16. Juni 2020, entschieden (Az.: 2 C 12.19). Denn wenn dies im Gefängnis bekannt würde, würde der Beamte dort jegliche Autorität verlieren und wäre damit dann kaum noch einsetzbar. Im gegebenen Fall wurden auf dem Computer eines Justizvollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 mehr als 1.000 Bilder u ...

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