BVerwG Leipzig fordert für Ladenöffnung am Sonntag weiterhin strenge Prüfung

Leipzig (jur). Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen müssen eine Ausnahme bilden. Auch die liberalen Landesgesetze müssen von den Gerichten stets so ausgelegt werden, dass das "verfassungsrechtliche Regel-Ausnahme-Verhältnis" gewahrt bleibt, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Montag, 22. Juni 2020. Es lehnte damit die noch von den Vorinstanzen genehmigten Geschäftsöffnungen in Baden-Württemberg (Az.: 8 CN 1.19) und Nordrhein-Westfalen (Az.: 8 CN 3.19) ab. Der erste Streit ...

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