BVerwG Leipzig gibt grünes Licht für Elbvertiefung
Leipzig (jur). Die Arbeiten an der Elbvertiefung können durch den Schierlings-Wasserfenchel nicht mehr gestoppt werden. Die Planfeststellungsbeschlüsse für die im Jahre 2019 begonnene Anpassung der Fahrrinne an Unter- und Außenelbe sind nach einer weiteren Änderung "nicht mehr zu beanstanden", entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 7 A 1.18) am Donnerstag, 4. Juni 2020. Damit wiesen die Richter in Leipzig die Klagen von zwei Umweltverbänden ab. Vorausgegangen war der Entscheidung ei ...
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