Der VGH Mannheim warnt aufgrund Corona vor rechtsstaatswidrigen Maßstäben
Mannheim (jur). Auch zu Zeiten der Corona-Pandemie sind Risiken von Gegendemonstranten kein guter Grund, eine grundsätzlich zulässige Versammlung zu verbieten. Andernfalls könnten "zu Rechtsverstößen bereite Personen" auf absehbarer Zeit jede rechtmäßige Versammlung verhindern, betonte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 3. Juni 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 S 1586/20). Dieses wäre jedoch "rechtsstaatlich kaum tragbar". Im konkreten Fall ...
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