DFB-Schiedsgerichte werden vom OLG Franfurt/Main gestärkt

Frankfurt/Main (jur). Die Gerichte des Deutschen Fußballbundes können gegen einen Verein verhängen, dessen Fans im Stadion Pyrotechnik verbrennen, Geldstrafen verhängen. Die einschlägigen DFB-Schiedsvereinbarungen sind wirksam und die Haftung für das Verhalten der Fans verstößt nicht gegen die Grundsätze des deutschen Rechts und der öffentlichen Ordnung, entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main am Dienstag, 23. Juni 2020, gegen den FC Carl Zeiss Jena (Az.: 26 Sch 1/20 ...

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