EuGH Luxemburg hält bei Vorgaben für Windparks Umweltprüfung für erforderlich

Luxemburg (jur). Werden bereits bei der Planung eines Windparks Umweltvorgaben gemacht, zum Beispiel in Bezug auf Lärm und Verschattung, muss diese Planung bereits einer Umweltprüfung unterzogen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 25. Juni 2020, in Luxemburg entschieden (Az.: C-24/19). Das Gericht bestätigte auch seine Rechtsprechung, nach der eine solche planungsbezogene Umweltprüfung auch dann obligatorisch ist, wenn die Behörden nicht zur Durchführung ein ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3dMxwDC
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt