EuGH Luxemburg schützt Wölfe auch in menschlichen Siedlungen

Luxemburg (jur). Der Schutz von Wölfen und anderen wildlebenden geschützten Tierarten gilt auch in menschlichen Siedlungen. Deshalb dürfen Privatpersonen solche Tiere nur dann fangen oder sogar töten werden, wenn sie von der zuständigen Behörde grünes Licht dafür erhalten haben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 11. Juni in Luxemburg im Zusammenhang mit einem Vorfall in Rumänien (Az.: C-88/19). Dort ist ein Wolf am Rande eines Ortes zwischen zwei großen Schutzgebieten a ...

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