EuGH Luxemburg spricht Ausgleichszahlung wegen randalierendem Fluggast zu
Luxemburg (jur). Flugverspätungen, die durch einen randalierenden Fluggast verursacht wurden, rechtfertigen nicht automatisch Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft an die anderen Fluggäste. Nur wenn die Fluggesellschaft das Verhalten des Passagiers nicht vorhersehen oder stoppen konnte und es keine andere Möglichkeit gab, die anderen Passagiere rechtzeitig an ihr Ziel zu bringen, liegt ein "außergewöhnlicher Umstand" vor, für den keine Entschädigung zu zahlen ist, urteilte der Eu ...
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