FG Münster verweigert Finanzamt Pfändung von Corona-Soforthilfe
Münster (jur). Hilfe vom Staat – und dieser holt das Geld gleich wieder zurück? Das Finanzgericht (FG) Münster entschied in drei am 15. Juni 2020 verkündeten Beschlüssen (Az.: 1 V 1286/20 AO, 11 V 1496/20 AO und 11 V 1541/20 AO), dass die Corona-Soforthilfe so nicht gedacht ist. Demnach darf das Finanzamt nicht auf die Corona-Soforthilfe im Wege einer Pfändung zugreifen. Die Antragstellenden betreiben Firmen für Reparatur-, Reinigungs-, Hausmeister- und Malerdienstleistungen. Jeder von ...
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