Für BVerwG Leipzig zählen gelöschte Punkte in Flensburg nicht mehr
Leipzig (jur). Wenn Behörden und Gerichte es ein Jahr lang nicht schaffen, einen Führerschein einzuziehen, könnten Verkehrssünder unter Umständen Glück haben. Denn die nunmehr gelöschten Flensburger Punkte könne ihnen dann nicht mehr vorgehalten werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag, 22. Juni 2020, verkündeten Urteil (Az.: 3 C 14.19). Die Punkte im Flensburger "Fahrteignungsregister" gelten je nach Schwere des Verkehrsverstoßes nach zwei, fünf oder ze ...
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