Für LSG Darmstadt ist Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis abhängig beschäftigt

Darmstadt (juristisch). Ein Fahrlehrer, der bei einer Fahrschule tätig ist, ist ohne eine behördliche Fahrschulerlaubnis nicht selbständig tätig. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, ist davon auszugehen, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn der Fahrlehrer mit seiner Tätigkeit ein erhebliches unternehmerisches Risiko trägt. So hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, den 4. Juni 2020, bekanntgegebenen Urteil entschied ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2YaoIlA
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt