Für LSG Darmstadt ist Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis abhängig beschäftigt
Darmstadt (juristisch). Ein Fahrlehrer, der bei einer Fahrschule tätig ist, ist ohne eine behördliche Fahrschulerlaubnis nicht selbständig tätig. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, ist davon auszugehen, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn der Fahrlehrer mit seiner Tätigkeit ein erhebliches unternehmerisches Risiko trägt. So hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, den 4. Juni 2020, bekanntgegebenen Urteil entschied ...
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