Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis ist immer strafbar
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Strafbarkeit nicht genehmigter Glücksspiele geschärft. Ein Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt ist auch dann strafbar, wenn eine Genehmigung möglich oder deren Versagung sogar rechtswidrig war, wie der BGH in einem am Mittwoch, 3. Juni 2020, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 3 StR 327/19). Er hob damit den Freispruch des Landgerichts Hannover für einen Spielhallenbetreiber auf. Dieser hatte seine Spielhalle in Hannov ...
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