Jobcenter müssen keine Miete für Scheinverträge zahlen

Celle (jur). Jobcenter müssen nur die tatsächlichen angemessenen Mietkosten übernehmen. Kosten aus einem Miet-Scheinvertrag gehören dazu aber nicht, stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Dienstag, 2. Juni 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: L 11 AS 228/20 B ER). Im Streitfall ging es um eine Familie mit vier Kindern, die Ende 2019 von Hannover in den Landkreis Northeim gezogen war. Zuvor hatten die Hartz-IV-Bezieher dem Jobcenter ein Mietan ...

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