Jobcenter müssen keine Miete für Scheinverträge zahlen
Celle (jur). Jobcenter müssen nur die tatsächlichen angemessenen Mietkosten übernehmen. Kosten aus einem Miet-Scheinvertrag gehören dazu aber nicht, stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Dienstag, 2. Juni 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: L 11 AS 228/20 B ER). Im Streitfall ging es um eine Familie mit vier Kindern, die Ende 2019 von Hannover in den Landkreis Northeim gezogen war. Zuvor hatten die Hartz-IV-Bezieher dem Jobcenter ein Mietan ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2BrvpaZ
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2BrvpaZ
Anwalt SB
Comments
Post a Comment