LG Nürnberg erwartet bei Gefahren mitdenkende Mieter
Nürnberg (jur). Vermieter müssen nicht alle Gefahren auf ihrem Grundstück ausräumen. Die Gefahren, die von Mietern leicht zu erkennen und dann einfach zu vermeiden sind, dürfen bleiben, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Mittwoch, 17. Juni 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 7 S 604/19) entschieden hat. Damit wies er ein neunjähriges Mädchen aus Nürnberg ab. Dies war auf dem Hof ihres Mietshauses mit dem Fahrrad gefahren und gestürzt. Sie machte dafür die beschädigten un ...
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