LG Nürnberg erwartet bei Gefahren mitdenkende Mieter

Nürnberg (jur). Vermieter müssen nicht alle Gefahren auf ihrem Grundstück ausräumen. Die Gefahren, die von Mietern leicht zu erkennen und dann einfach zu vermeiden sind, dürfen bleiben, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Mittwoch, 17. Juni 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 7 S 604/19) entschieden hat. Damit wies er ein neunjähriges Mädchen aus Nürnberg ab. Dies war auf dem Hof ihres Mietshauses mit dem Fahrrad gefahren und gestürzt. Sie machte dafür die beschädigten un ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UWYKko
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt