LSG Essen verneint Unfallschutz auf dem Arbeitsweg bei Streit

Essen (jur). Führt ein Handgemenge aufgrund eines Vorfahrtstreits zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer zu einem Sturz, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Auch wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignete, bedeutete der Streit eine Unterbrechung der versicherten Tätigkeit, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einer jüngst veröffentlichten Beschluss vom 2. März 2020 (Az.: L 15 U 488/19). Der streitige Fall betraf einen ambulanten Krankenpfleger, de ...

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