OLG Frankfurt/Main sieht auch für EU-Ausländer Verbot der Doppelbestrafung
Frankfurt/Main (jur). Deutschland darf EU-Bürger nicht zur Strafverfolgung an Drittstaaten ausliefern, wenn sie bereits in einem anderen EU-Land wegen derselben Straftat verurteilt worden sind. Das Verbot der Doppelbestrafung müsse auch für das gemeinsame Europa gelten, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem am Montag, 8. Juni 2020, verkündeten Beschluss entschieden hat (Az.: 2 AuslA 3/20). Nach dieser Entscheidung darf Deutschland eine auf dem Frankfurter Flughafen fest ...
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