OLG Hamm stellt Regeln zur Kündigung im Telekommunikationsgesetz klar
Hamm (jur). Wenn ein Mietvertrag einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss beinhaltet, kann der Mieter diesen nicht einzeln kündigen. Die Möglichkeit, Telekommunikationsverträge nach dem Telekommunikationsgesetz zu kündigen, zielt nur auf die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten offen, die ihre Telekommunikationsdienste einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung stellen, wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem am Donnerstag, 4. Juni 2020, ver ...
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