OLG Köln billigt rechtliche Unterstützung durch Software
Köln (jur). Die Verwendung von Software für die Erstellung von Rechtsdokumenten ist erlaubt. Sie verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG) (Az.: 6 U 263/19) am Freitag, 19. Juni 2020. Damit billigte das Gericht den Verkauf und die Werbung eines "Vertragsgenerators". Mit Hilfe der Software können Verbraucher verschiedene juristische Dokumente, insbesondere Verträge, erstellen. Dazu werden sie zunächst durch einen Frage- und Antw ...
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