OLG Köln spricht 5.000 Euro Schmerzensgeld für Verbrennung beim Friseur zu

Köln (jur). Wer beim Friseurbesuch im Grunde nur Strähnchen wollte, dann aber zusätzlich auch Verbrennungen als unerwünschte Beigabe hat, kann Schmerzensgeld verlangen. In einem am Montag, den 22. Juni 2020 verkündeten Urteil sprach das Oberlandesgericht Köln (OLG) einer Kundin des Friseurs 5.000 Euro zu (Az.: 20 U 287/19). Vor Weihnachten wollte die Kundin blonde Strähnchen. Sie ließ sich ihren Friseurtermin am 9. Dezember 2018 150 Euro kosten. Doch während der Einwirkzeit der Blondie ...

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