OLG Oldenburg bestätigt Rückzahlung von Prozesskostenhilfe

Oldenburg (jur). Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nicht automatisch dauerhaft. Eine Rückzahlung ist insbesondere dann möglich, wenn die Betroffenen Einnahmen verschweigen, wie das Oldenburgische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Dienstag, 16. Juni 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 4 WF 86/19) betont hat. Die früher als "Armenrecht" bezeichnete Prozesskostenhilfe soll auch einkommensschwachen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Voraussetzung is ...

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