OVG Münster bestätigt Erhebung von Kontaktdaten wegen Corona-Pandemie
Münster (jur). Restaurants, Friseure und Fitnesscenter müssen zumindest in Nordrhein-Westfalen weiterhin die Kontaktdaten ihrer Besucher erfassen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei die Verpflichtung dazu "voraussichtlich rechtmäßig", entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag, 23. Juni 2020, mit einem Eilbeschluss (Az.: 13 B 695/20 NE). Wie in anderen Ländern sieht auch in Nordrhein-Westfalen die Corona-Verordnung die Erhebung von K ...
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