Paar wird nach einer Scheidung nicht automatisch zur Wohngemeinschaft

Hamburg (jur). Allein die Scheidung eines weiterhin zusammenlebenden Paars macht noch keine Wohngemeinschaft. Teilen sich die geschiedenen Eheleute weiterhin Tisch und Bett, liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor, so dass das Jobcenter alle Einkünfte und Vermögen beider Personen bei einer Hartz-IV-Antragstellung berücksichtigen muss, entschied das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem am Freitag, 29. Mai 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: L 4 AS 164/19). Voraussetzung hierfür sei das Vorl ...

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