Sonderregelungen für Profisportler vom OVG Münster gebilligt

Münster (jur). Die im Zuge der Corona-Pandemie erlassenen nordrhein-westfälischen Beschränkungen für den Betrieb in Sport, Training und Wettkampf im Breiten- und Freizeitsport gelten weiterhin. Der Gleichheitsgrundsatz wird nicht dadurch verletzt, wenn es Sonderregelungen für den Spitzen- und Profisport gibt, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in seiner Entscheidung vom Mittwoch, 10. Juni 2020 (Az.: 13 B 617/20.NE). Der in Düsseldorf lebende Ant ...

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